REACH-Verordnung
Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe
- REACH im Überblick
- Committed to REACH Compliance
- Was ist REACH?
- Unsere Unternehmensposition
- Kommunikation unter REACH
- Häufig gestellte Fragen
REACH auf einen Blick
- REACH Registrierung (PDF)
- Substanzen, die besonders besorgniserregend sind (SVHC) (PDF)
- Zulassung unter REACH (PDF)
- Chemische Sicherheitsbewertung (CSA) (PDF)
Verpflichtung zur Einhaltung der REACH-Verordnung
Glossar Test 31. Oktober 2024, nach Hinzufügen eines neuen einfachen Glossars.
Redo 1. November, Teil 2.
Als Familienunternehmen mit einem starken Engagement für Produktsicherheit und Responsible Care® sind wir bestrebt, eine kooperative Geschäftsbeziehung mit allen Kunden zu pflegen. Wir sind uns der umfassenden Verpflichtungen im Zusammenhang mit der REACH-Verordnung bewusst und kümmern uns um alle Stoffe, die unter REACH fallen, um die eigene Compliance zu gewährleisten und unsere Kunden bei der Einhaltung dieser zentralen Chemikalienverordnung zu unterstützen.
Unsere Kunden können sich somit auf uns als kompetenten Partner verlassen, der die REACH-Anforderungen in verschiedenen Prozessen umgesetzt hat und noch umsetzt, u.a. bei Registrierungs- und Zulassungsaktivitäten, bei der Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern und bei der Information über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC - Substance of Very High Concern).
Was ist REACH?
REACH (Registration, Evaluation, Authorization and Restrictions of Chemicals) ist das EU-Regelwerk für Chemikalien. REACH ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Das Ziel von REACH ist es, den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu verbessern. Dies wurde erreicht, indem der Industrie mehr Verantwortung für den Umgang mit Chemikalien übertragen wurde.
REACH legt europaweit einheitliche Rechtsstandards fest und hat Auswirkungen auf Produzenten, Importeure, Formulierer, Händler und Anwender von Chemikalien sowie auf diejenigen, die Erzeugnisse herstellen und/oder importieren.
Wir nehmen diese Verantwortung sehr ernst und haben daher eine nachgewiesene Erfolgsbilanz bei der Kommunikation in der Lieferkette von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC), bei der Durchführung von Registrierungen und Zulassungen unter REACH sowie bei der Teilnahme an Evaluierungsprojekten, um Produkte auf dem EU-Markt zu halten oder neu auf den Markt zu bringen.
Wir sehen die Umsetzung von REACH als eine Chance. Denn die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Kunden wird um einen zusätzlichen Aspekt erweitert, da REACH den Austausch von Informationen über die Verwendung und die Risikominimierungsmaßnahmen in der gesamten Lieferkette vorschreibt, wird die Kommunikation vertieft. Wir wollen diese Kommunikation so effektiv gestalten, dass sie zu einem Geschäftsvorteil für alle wird.
Unsere Unternehmensposition
Als ein führendes Unternehmen im Bereich Life Science und Technologie ergreifen wir alle notwendigen Maßnahmen im Rahmen von REACH, um das Angebot unserer Produkte in Europa weiter auszubauen. Alle regulatorischen Anforderungen zu REACH werden umgesetzt und sind Teil eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses. Um die Einhaltung der Vorschriften jederzeit zu gewährleisten, werden alle wichtigen Stoffe, die unter REACH fallen, von Regulierungsexperten und modernsten IT-Lösungen verwaltet. Wir haben alle Registrierungsfristen aller Stoffe, die in den Geltungsbereich der REACH-Registrierungsanforderungen fallen, erfolgreich abgeschlossen und bereits im Rahmen der Zulassung unter REACH unsere Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt.
Verwendungsmitteilung unter REACH
Allgemeine Informationen
Unter REACH sind die Verwendungen eines chemischen Stoffes ein wesentlicher Bestandteil des Registrierungsprozesses. Als bedeutender Vertreiber von Labor- und Feinchemikalien für die Forschung, die analytische und chemische Synthese sowie die pharmazeutische und biotechnologische Produktion haben wir unsere eigenen Verwendungen und die unserer Kunden gründlich bewertet. Bitte beachten Sie, dass Risikobewertungen der Verwendungen im Rahmen von REACH nur für Produkte erforderlich sind, die Stoffe enthalten, die als gefährlich eingestuft sind.
Hintergrundinformationen
Die "sichere Verwendung von Chemikalien" ist ein zentrales Ziel von REACH. Die Risikobewertung ihrer Verwendungen ist ein Instrument, um dies zu erreichen. Dies erfordert den Austausch von Informationen zwischen Lieferanten und nachgeschalteten Anwendern. Eine Stoffsicherheitsbeurteilung (Chemical Safety Assessment, CSA) ist für alle registrierungspflichtigen Stoffe in Mengen von 10 t/a oder mehr erforderlich. Die Registranten führen diese Stoffsicherheitsbeurteilung durch und dokumentieren sie im sogenannten Stoffsicherheitsbericht (CSR). Der CSR/CSA muss zusammen mit dem Dossier als Teil des Registrierungs- und Zulassungsverfahrens bei der ECHA eingereicht werden.
Im CSA werden alle identifizierten Verwendungen eines Stoffes bewertet. Wichtigstes Instrument zur Bewertung der sicheren Verwendung ist die sogenannte Expositionsbeurteilung. In dieser Bewertung werden alle relevanten Expositionen für Mensch und Umwelt den möglichen schädlichen Wirkungen eines Stoffes gegenübergestellt.
Wann ist eine Verwendungsmitteilung nicht erforderlich?
In diesem Sinne ist eine Verwendungsmitteilung nicht erforderlich für Stoffe, die gemäß der Verordnung EG/1272/2008 (CLP-Verordnung) nicht als gefährlich eingestuft sind. Eine Verwendungsmitteilung für Stoffe, die im Mengenbereich 1-10 Tonnen pro Jahr registriert werden, ist ebenfalls nicht erforderlich, da für die Registrierung kein CSA/CSR erforderlich ist.
Was passiert, wenn meine Verwendung nicht im eSDB erfasst ist?
Wir und unsere Lieferanten sind bestrebt, die Verwendung unserer Kunden zu unterstützen. Daher wird eine große Anzahl von Expositionsszenarien (ES) für die Risikobewertung berücksichtigt. Als Ergebnis dieser Bemühungen erhalten Sie bei Bedarf ein überarbeitetes und erweitertes Sicherheitsdatenblatt (genannt eSDB). Nur in diesem Fall sind Sie verpflichtet zu überprüfen, ob Ihre Verwendung durch die beschriebenen Expositionsszenarien abgedeckt ist.
Wie kann ich meine eigenen Verwendungsbedingungen modellieren?
ScIDeEx™ von Merck ist ein kostenloses Berechnungstool, mit dem Kunden schnell herausfinden können, ob sie Merck Chemikalien innerhalb der Grenzen der REACH-Expositionsszenarien sicher verwenden können. Die wichtigsten Links zum Thema.
Häufig gestellte Fragen
Ich habe ein safety data sheet (SDS) ohne REACH-Registrierungsnummer erhalten. Ist mein Produkt REACH-konform?
Das Fehlen einer Registrierungsnummer auf dem SDB eines Produkts bedeutet nicht, dass ein Produkt nicht REACH-konform ist:
- Stoffe, die in einem Mengenbereich von weniger als 1 t/a hergestellt oder eingeführt werden, und Stoffe, die von der REACH-Registrierungspflicht ausgenommen sind, z. z. B. Stoffe, die die Anforderungen von Artikel 2 der REACH-Verordnung erfüllen, sowie Stoffe, die in Anhang IV oder V der REACH-Verordnung aufgeführt sind, erhalten überhaupt keine Registrierungsnummer.
- Sicherheitsdatenblätter für Gemische enthalten nur Registrierungsnummern für Stoffe, die in Abschnitt 3 des Sicherheitsdatenblatts aufgeführt sind. Ungefährliche Stoffe oder Stoffe ohne berufsbedingte Exposition sind dort möglicherweise nicht aufgeführt.
- Für Registrierungsdossiers, die kurz vor Ablauf der Registrierungsfrist eingereicht werden, gilt eine verlängerte dreimonatige Frist, innerhalb derer die ECHA über die Vollständigkeit eines eingereichten Dossiers entscheiden kann (Artikel 20 der REACH-Verordnung). Dadurch kann sich auch die Verfügbarkeit einer Registrierungsnummer verzögern.
Daher wird es immer eine größere Anzahl von REACH-konformen Stoffen ohne Registrierungsnummer auf dem Markt geben. Bitte bedenken Sie, dass sich diese Situation in den nächsten Jahren nicht wesentlich ändern wird.
Ich bin ein Anwender Ihrer Produkte für Forschungstätigkeiten; welche Verpflichtungen habe ich unter REACH?
Im Allgemeinen wird ein Anwender unserer Produkte in der Forschung und Entwicklung als "nachgeschalteter Anwender" (DU) betrachtet. Die Hauptverpflichtung eines nachgeschalteten Anwenders besteht darin, die Anweisungen des Sicherheitsdatenblatts zu befolgen, insbesondere die Expositionsszenarien, die dem Sicherheitsdatenblatt beigefügt sein können. Es ist jedoch zu beachten, dass REACH zwei Arten von Forschung und Entwicklung kennt, " Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung (SR&D) und " Produkt- und prozessorientierte Forschung und Entwicklung " (PPORD).
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Verpflichtungen für Stoffe, die in SR&D und PPORD verwendet werden:
Ich bin ein Nicht-EU-Kunde. Wie bin ich von REACH betroffen?
Als Kunde, der nicht in der EU ansässig ist, sind Sie in den meisten Fällen nicht von REACH betroffen. Nur die Ausfuhr von Stoffen oder Stoffen in Formulierungen in die EU in Mengen von mehr als 1 Tonne pro Jahr muss vom zuständigen Importeur registriert werden. Wenn Sie von einer unserer europäischen Niederlassungen beliefert werden, sind alle gelieferten Produkte REACH-konform. Wenn Sie von einem Standort außerhalb der EU (z. B. Großbritannien, Schweiz, Nordamerika, Südamerika oder Asien) beliefert werden, unterliegen die gelieferten Produkte nicht der REACH-Verordnung und gelten nicht als registriert. Wenn Sie Chemikalien in größeren Mengen einkaufen und in die EU exportieren (z. B. als Teil einer Formulierung oder eines Erzeugnisses), raten wir Ihnen, sich mit Ihrem zuständigen Regulierungsexperten oder Anwalt in Verbindung zu setzen, um Ihre REACH-Verpflichtungen oder die Ihrer in der EU ansässigen Kunden zu ermitteln!
Sind die gelieferten Produkte frei von SVHC-Stoffen?
Eines der Ziele von REACH ist es, Stoffe, die extrem gefährlich oder gefährlich für die menschliche Gesundheit und/oder die Umwelt sind, aus Verbraucher- und Industrieprodukten zu entfernen. Daher wurde die Liste der "Kandidaten", die die Kriterien des Art. 57 der REACH-Verordnung erfüllen, erstmals im Jahr 2008 von der ECHA veröffentlicht. Diese Liste wird als Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) bezeichnet und wird regelmäßig aktualisiert.
Die aktuelle Kandidatenliste ist auf der Homepage der ECHA zu finden.
Mit der Veröffentlichung dieser Liste wurden der Industrie Pflichten auferlegt. Die wichtigsten Pflichten sind:
- Nach Art. 33 muss jeder Lieferant eines "Erzeugnisses", das einen Kandidatenstoff in einer Konzentration von mehr als 0,1 % w/w enthält, seinen Endverbrauchern Informationen für eine sichere Verwendung zur Verfügung stellen. Auf Anfrage muss er diese Informationen innerhalb von 45 Tagen an die Endverbraucher weitergeben.
- Lieferanten von chemischen Stoffen und Gemischen, die SVHC in einer Konzentration von mehr als 0,1% w/w enthalten, müssen ihren Kunden ein safety data sheet (SDS) zur Verfügung stellen.
Als Teil unserer guten Geschäftspraxis wird für jedes Produkt ein SDB zur Verfügung gestellt, auch wenn es keine gesetzliche Verpflichtung gibt.
Für alle chemischen Stoffe und Gemische finden Sie relevante Informationen auf unserem SDB.
Generell können wir sagen, dass unsere chemischen Stoffe und Gemische nach unserem besten Wissen und den Angaben unserer Lieferanten keine besonders besorgniserregenden Stoffe über dem gesetzlichen Grenzwert von 0,1 % w/w enthalten, es sei denn, sie sind selbst besonders besorgniserregend, wie auf dem safety data sheet (SDS) angegeben.
Die Aufnahme eines Stoffes in die Kandidatenliste ist der erste Schritt zur Zulassung. Nach dem Bewertungsprozess kann ein Stoff der Kandidatenliste in den Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen werden. Nach der Aufnahme eines Stoffes in Anhang XIV ist für die weitere Verwendung eine spezielle Zulassung erforderlich.
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