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Merck

Regulatorische Schwerpunkte

Die Life-Science-Branche ist einer der am stärksten regulierten Bereiche der Welt. Aktuell steigen nicht nur die regulatorischen Anforderungen, sondern auch die Komplexität.

Als führender Anbieter in der Life-Science-Branche haben wir alle aktuellen Trends sowie künftige Chancen und Herausforderungen hinsichtlich Qualität und Regulatorik im Blick. Wir helfen unseren Kunden, sich in einem Labyrinth aus hochkomplexen globalen, regionalen, nationalen und branchenspezifischen Richtlinien und Verordnungen zurechtzufinden und diese entsprechend umzusetzen.

Pharmaindustrie (pharmazeutische Wirkstoffe & Hilfsstoffe)

Neue chinesische Verordnungen für pharmazeutische Wirkstoffe und Hilfsstoffe

Angesichts einer – alternden – Bevölkerung von 1,4 Milliarden Menschen ist China ein hochgradig attraktiver Markt für Pharmaunternehmen. Doch den bisher ungenutzten Marktchancen stehen erhebliche Herausforderungen für Unternehmen gegenüber, die Arzneimittel in China herstellen oder verkaufen oder dorthin importieren möchten.

Die jüngsten Reformen haben die regulatorische Effizienz und Transparenz gesteigert und bis zu einem gewissen Grad eine stärkere Angleichung an internationale Standards herbeigeführt. Im August 2019 wurde das China Drug Administration Law überarbeitet. Die Änderungen traten zum 1. Dezember 2019 in Kraft. Das Gesetz zielt darauf ab, die Arzneimittelsicherheit und die Gesundheit der Bevölkerung zu verbessern. Es beinhaltet die meisten Ergebnisse früherer Reformen. Dies betrifft etwa das chinesische Marktzulassungssystem („China Marketing Authorization Holder System“), aber auch die obligatorische Registrierung und die Verordnung über den „Co-Review“-Prozess von pharmazeutischen Wirkstoffen und Hilfsstoffen sowie Verpackungen.

Nach der aktuellen Verordnung NMPA Nummer 146 (ehemals CFDA Nummer 146) müssen Hersteller von pharmazeutischen Wirkstoffen und Hilfsstoffen bei der NMPA (National Medical Products Administration, ehemals Chinese Food and Drug Administration, CFDA) ein Registrierungsdossier einreichen, um eine Registrierungsnummer zu erhalten. Die Registrierungsnummern werden offiziell auf der Homepage des Center for Drug Evaluation (CDE) veröffentlicht: http://www.cde.org. Anschließend muss der Arzneimittelhersteller einen vom Hersteller des Wirk-/Hilfsstoffs ausgestellten Letter of Access (LoA) vorweisen, um bei seinem Zulassungsantrag auf die Registrierungsnummer verweisen zu können. Zudem wird das Registrierungsdossier des Wirk-/Hilfsstoffs im Rahmen des Zulassungsantrags überprüft („Co-Review“-Prozess).

Wir unterstützen unsere Kunden bei ihren Zulassungsanträgen für Arzneimittel, die unsere Hilfsstoffe und Wirkstoffe enthalten. Unsere Registrierungsnummern sind auf der Homepage des CDE verfügbar.

Unsere aktuelle Registrierungsdossierliste einschließlich Co-Review-Status herunterladen.

Wenn Sie weitere Informationen über Registrierungsdossiers oder Ihren LoA-Antrag wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner vor Ort.

Metallische Verunreinigungen

Bei metallischen Verunreinigungen handelt es sich in den meisten Fällen um Metallrückstände. Metalle in medizinischen Produkten können auch als Verunreinigungen vorliegen. Möglicherweise entsteht die Verunreinigung durch Metalle, die absichtlich als Katalysatoren oder Reagenzien hinzugefügt wurden, oder durch Materialien aus natürlichen Quellen (z. B in Mineralien oder Pflanzen); auch Verarbeitungsanlagen (wie Kessel, Leitungen oder Metallverbindungen an Rohren oder Schläuchen) können Ursache von Metallrückständen sein. Möglicherweise haben sie toxikologische Effekte und sollten daher ausgeschlossen oder begrenzt werden.

In Europa ist die ICH-Q3D-Leitlinie seit Juni 2016 für neu zuzulassende Arzneimittel (auch neu zuzulassende Arzneimittel mit bereits zugelassenen Wirkstoffen, d. h. neue Generika) und seit Dezember 2017 auch für bereits zugelassene Arzneimittel in Kraft.

Unser Life-Science-Geschäftsbereich hat ein Projekt zur proaktiven Generierung von Daten zu Elementverunreinigungen ins Leben gerufen, um unsere Kunden in diesem Bereich zu unterstützen. Das „EII-Dossier“ (Elemental Impurity Information) ist auch Teil unseres neuen Emprove® „Operational Excellence Dossier“.

NSF/IPEC/ANSI 363-2019 Good Manufacturing Practices (GMP) for Pharmaceutical Excipients.

Der freiwillige Standard „NSF/IPEC/ANSI 363 - Good Manufacturing Practices (GMP) for Pharmaceutical Excipients“ wurde überarbeitet, um ihn besser auf die Struktur von ISO 9001:2015 Quality Management Systems abzustimmen. Dieser Standard wurde gemeinsam von der NSF (National Sanitation Foundation, die Standards und Zertifizierungsprogramme ausarbeitet), dem IPEC (International Pharmaceutical Excipients Council) und dem ANSI (America National Standards Institute) ausgearbeitet. Mit diesem Standard sollen die Good Manufacturing Practices (GMP) für die Fertigung und den Vertrieb von Hilfsstoffen definiert werden, die in Arzneimitteln zum Einsatz kommen. Darin werden hinsichtlich GMP die Mindestanforderungen festgelegt, die für alle kommerziell verfügbaren Hilfsstoffe gelten.

Unser Produktionsstandort in Darmstadt erhielt im April 2016 die kombinierte Zertifizierung EXCiPACT™/ NSF/IPEC/ANSI 363 US National Standard. Mit dieser erweiterten Zertifizierung für pharmazeutische Hilfsstoffe aus dem Emprove® Portfolio tragen wir insbesondere den Anforderungen auf dem US-amerikanischen Markt Rechnung. NSF/ANSI-Standards genießen in den USA einen ausgezeichneten Ruf und wirken sich positiv auf den Vertrieb in diesem Markt aus.


Biopharmaindustrie (SUS, Filter, CCM)

USP <665>: Polymeric Components and Systems Used in the Manufacturing of Pharmaceutical and Biopharmaceutical Drug Products.

Das USP-Kapitel <665> befasst sich mit der Qualifizierung von polymeren Komponenten, die in der Herstellung von pharmazeutischen und biopharmazeutischen Wirkstoffen und Arzneimitteln eingesetzt werden. Es gilt für Filterprodukte, Chromatographie-Medien, Einwegsysteme und andere Komponenten, bei denen Kontakt zu einem flüssigen Prozessstrom besteht.

Der Standard gilt für alle Bioprocess-Produkte, bei denen Kontakt zwischen Kunststoffkomponenten und dem flüssigen Prozessstrom besteht. Der erforderliche Prüfumfang wird auf Grundlage einer Risikobeurteilung und des entsprechenden Risikoausmaßes gemäß vorstehender Beschreibung bestimmt. Bei Produkten mit einem hohen Risiko muss eine Überprüfung der extrahierbaren Stoffe nach einem Protokoll gemäß diesem Standard durchgeführt werden.

Bei dem Standard handelt es sich noch um einen Entwurf. Unser Life-Science-Geschäft wirkt aktiv an Stellungnahmen mit.


Zell- & Gentherapien

Unser Life-Science-Geschäftsbereich ist aktiv in den innovativen Bereichen Geneditierung und neue Behandlungsmethoden tätig, um dem bislang ungedeckten Bedarf unserer Kunden Rechnung zu tragen, indem wir zahlreiche Lösungen in der Therapieentwicklung und im Herstellungsprozess ausarbeiten.

Das Cell Therapy Team arbeitet an der Entwicklung modularer, Einweg-, geschlossener und automatisierter Systeme für die Herstellung von Zelltherapien. Life Science bietet außerdem Kits für die Geneditierung an, die bei der Erstellung von Genmodifikationen hilfreich sind. An unserem Life-Science-Standort im kalifornischen Carlsbad, USA, der ein wichtiger Auftragsfertigungsdienst in der Branche ist, werden virale Vektoren hergestellt. Innerhalb von Gene Editing & Novel Modalities arbeiten Teams an der Optimierung des Vektorherstellungsprozesses zur Erhöhung der Erträge. Unser Unternehmen hat proaktiv mehrere Programme ins Leben gerufen, um Lösungen für diesen neuen Markt zu entwickeln.


Lebensmittelindustrie

Der Food Safety Modernization Act (FSMA) in den USA

Mit dem Food Safety Modernization Act (FSMA) in den USA hat die Food and Drug Administration (FDA) den Fokus der FDA weg von der Reaktion auf Lebensmittelvergiftungen hin zur entsprechenden Prävention verlagert. In dem FSMA sind auch Vorschriften zur Erkennung und Minderung von Risiken in Zusammenhang mit vorsätzlicher Verfälschung von Nahrungsmitteln enthalten.

Die wichtigsten Punkte aus dem FSMA

  • Vorschriften zu Präventivkontrollen bei Lebensmitteln und Tiernahrung
    • Mit diesen Vorschriften werden die Good Manufacturing Practices (GMP) für Nahrungsmittel aktualisiert.
    • Vorgeschrieben sind eine Gefahrenanalyse und risikobasierte Kontrollen, die mit dem HACCP-Konzept (hazard analysis and critical control points; Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte) zur Steuerung der Lebensmittelsicherheit vergleichbar sind.
  • Vorschrift zur Produktsicherheit
    • Hier liegt der Fokus auf der Optimierung der Produktsicherheit.
    • Vorschrift zum Verifizierungsprogramm für ausländische Zulieferer (FSVP)
    • Mit dieser Vorschrift wird sichergestellt, dass in die USA eingeführte Lebensmittel den FSMA-Standards entsprechen.
  • Zertifizierung durch akkreditierte externe Stellen
    • Mit dieser Regelung werden die Anforderungen an externe Auditoren festgelegt.
  • Vorschrift zum hygienischen Transport
    • Mit dieser Vorschrift werden die Anforderungen zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit während des Lebensmitteltransports festgelegt.
  • Vorschrift zur vorsätzlichen Verfälschung
    • Mit dieser Vorschrift werden Food-Defense-Programme und Anforderungen zur Prävention vorsätzlicher Verfälschung und der Absicht, Schaden zu verursachen, festgelegt.
    • Leitlinien zur Identifizierung und Prävention von „Food Fraud“: die vorsätzliche Verfälschung von Lebensmittel zur ökonomischen Gewinnerzielung.
  • FSMA-Konformität
    • Alle ausländischen und inländischen Standorte, die Lebensmittel in den USA verkaufen, müssen bei der FDA registriert sein.
    • Gemäß diesen Anforderungen muss die FDA alle inländischen Lebensmittelstandorte regelmäßig überprüfen.
    • Geregelt wird auch die risikobasierte Überprüfung ausländischer Lebensmittelstandorte.
    • In diesem Rahmen ist die FDA befugt, potenziell unsichere Lebensmittel zurückzuhalten und bei Bedarf Rückrufaktionen für Lebensmittel zu fordern und diese Fälle nachzuverfolgen.
    • Des Weiteren ist die FDA befugt, die Anforderungen des FSMA mit Strafmaßnahmen durchzusetzen.

EU-Verordnung über Materialien, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen

Zahlreiche Filterprodukte werden auch in der Lebensmittelindustrie in Europa vermarktet. Werden diese Materialien bei der Herstellung von Lebensmitteln und Getränken eingesetzt, müssen sie den europäischen Anforderungen an Materialien entsprechen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.

Unseren Kunden stellen wir die sogenannte Konformitätserklärung (Declaration of Compliance (DoC)) für Lebensmittelkontakt-Materialien zur Verfügung, anhand deren die Einhaltung der Vorschriften der EU-Verordnung zu Materialien und Gegenständen aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (Verordnung (EU) Nr. 10/2011), nachgewiesen wird.

Konformitätserklärungen stehen für ausgewählte Produkte aus den folgenden Produktfamilien zur Verfügung:

  • Bevigard™ (Bevigard™ P, Bevigard™ L, Bevigard™ M)
  • Brewpore®
  • Clarigard®
  • Durapore®
  • Lifegard™
  • Milligard®
  • Polygard®
  • Polysep™
  • Vitipore® II, Vititpore® II Plus

Medizinprodukte / In-vitro-Diagnostika

EU-Verordnung über Medizinprodukte und EU-Verordnung über In-vitro-Diagnostika, 2017

Die EU-Verordnung über Medizinprodukte und die EU-Verordnung über In-vitro-Diagnostika aus dem Jahr 2017 bedeuten die größte Veränderung bei EU-Vorschriften in den Bereichen Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika (IVD) seit der Einführung der aktuellen EU-Vorschriften zur CE-Kennzeichnung.

Diese Regelungen haben enorme Auswirkungen auf die Medizinproduktebranche in Europa: Betroffen sind alle „Wirtschaftsakteure“ (d. h. Hersteller, die Medizinprodukte nach Europa importieren oder dort vertreiben, Bevollmächtigte, benannte Stellen und zuständige Behörden). Auch wichtige Lieferanten von Herstellern von Medizinprodukten und IVD werden die Auswirkungen der neuen Verordnungen zu spüren bekommen. Die beiden neuen Verordnungen wurden im Mai 2017 veröffentlicht. Für die Medizinprodukte-Verordnung wurde eine Übergangsfrist von drei Jahren, für die In-vitro-Diagnostika-Verordnung eine Übergangsfrist von fünf Jahren vorgesehen. Die längere Übergangsfrist bei der In-vitro-Diagnostika-Verordnung ist auf die erheblichen Änderungen bei der neuen Verordnung hinsichtlich der Klassifizierung gegenüber der zuvor geltenden Richtlinie über In-vitro-Diagnostika und die entsprechenden Konsequenzen für IVD-Hersteller zurückzuführen.

In den Verordnungen sind zahlreiche neue Anforderungen und Änderungen vorgesehen. Wichtige Änderungen:

  • Änderungen hinsichtlich der Klassifizierung von IVD; nun sind bei mehr IVD Konformitätsbewertungen durch eine benannte Stelle erforderlich
  • Neue Anforderungen hinsichtlich der Leistungsbewertung von IVD, einschließlich Berichten über die Leistungsbewertung
  • Eine Person ist für die Konformität eines Produkts vor dessen Freigabe verantwortlich
  • Identifizierung und Rückverfolgbarkeit – Einführung einer einmaligen Produktkennung (Unique Device Identifier — UDI)
  • Stärkung der Position benannter Stellen gegenüber Herstellern; u. a. Einführung unangekündigter Kontrollen

Unser Life-Science-Geschäftsbereich hat ein globales Projekt mit einem zentralen, multifunktionalen, globalen Team eingerichtet, das sachkundiges Projektmanagement, Strategien, Verfahren/Vorlagen sowie Anleitungen/Schulungen für Teams und untergeordnete Teams an den lokalen Standorten bietet, um standortspezifische Projektpläne zu implementieren und dabei die Fristen der neuen Verordnungen einzuhalten.

ISO 13485:2016

Nach über zehn Jahren wurde die aktualisierte Fassung der globalen Norm für Qualitätsmanagementsysteme für Medizinprodukte verabschiedet. Die ISO 13485:2016 ersetzt die Vorgängerversion aus dem Jahr 2003.

Bis März 2019 hatten sowohl die ISO 13485:2003 als auch die ISO 13485:2016 Gültigkeit, sodass Hersteller, Akkreditierungs-/Zertifizierungsstellen und Aufsichtsbehörden Zeit für die Umstellung auf den neuen Standard hatten. Mit der europäischen harmonisierten Version der Norm ISO 13485 soll die QMS-Konformität für die CE-Kennzeichnung von Medizinprodukten und IVD gemäß den aktuellen EU-Richtlinien und neuen Verordnungen nachgewiesen werden. Die neue Norm aus dem Jahr 2016 dient auch als Grundlage für Audits gemäß dem Medical Device Single Audit Program (MDSAP).

Was hat sich in der Fassung von 2016 gegenüber 2003 geändert?

  • Einführung von risikobasierten Ansätzen über die Produktrealisierung hinaus
  • Bei den Risiken werden Sicherheit und Leistung des Medizinprodukts sowie die Erfüllung regulatorischer Anforderungen berücksichtigt
  • Stärkere Verknüpfung mit regulatorischen Anforderungen, insbesondere bei der regulatorischen Dokumentation
  • Anwendbarkeit für Organisationen, die an einer oder mehreren Phasen des Lebenszyklus oder der Lieferkette eines Medizinprodukts beteiligt sind
  • Harmonisierung der Anforderungen an die Softwarevalidierung bei unterschiedlichen Software-Anwendungen (QMS-Software, Software für die Prozesskontrolle, Software für Überwachung und Messungen) in unterschiedlichen Klauseln der Norm
  • Fokus auf einer angemessenen Infrastruktur, insbesondere bei der Herstellung steriler Medizinprodukte, sowie weitere Anforderungen hinsichtlich der Validierung von Sterilbarrieresystemen
  • Weitere Anforderungen hinsichtlich Design und Entwicklung unter Berücksichtigung von Verwendbarkeit, Einsatz von Standards, Verifizierungs- und Validierungsplanung, Design Transfer und Design Records
  • Fokus auf dem Umgang mit Beschwerden und der Meldung an Aufsichtsbehörden gemäß regulatorischen Anforderungen sowie Berücksichtigung der Überwachung nach dem Inverkehrbringen
  • Planung und Dokumentation von korrigierenden und präventiven Maßnahmen, sowie unverzügliche Umsetzung von korrigierenden Maßnahmen

Unsere Zertifizierungen nach ISO 13485 herunterladen.


Regulatorische Unterstützung

Unser Regulatory Management Team ist für die Registrierung des beabsichtigten Verwendungszwecks („intended use“) eines Produkts zuständig.

Pharma & Food Materials

  • Zulassungsbehördliche Aktivitäten und Unterstützung bei pharmazeutischen Rohstoffen, Lebensmittelkontaktmaterialien, Nahrungsinhaltsstoffen
  • Erstellung regulatorischer technischer Dateien für Registrierungen und anschließende Einreichungen, z. B. von Wirkstoffen, Hilfsstoffen und Zellkulturmedien
  • EXCiPACT™ Zertifizierung
  • Beratungsleistungen unter anderem zu virus- und genbasierten Therapien, der BioContinuum™-Plattform und Antikörper-Wirkstoff-Konjugaten
  • Beobachtung regulatorischer Trends mit einem systematischen Überwachungsansatz
  • DMFs (Drug Master Files) für spezifische neue Hilfsstoffe
  • Hilfsstoffe aus dem Emprove®-Portfolio
  • Lebensmittel- & Getränkekontrolle
  • Geschmacks- & Duftstoffe

Produkte, die als gentechnisch modifizierte Organismen (GMO) eingestuft wurden, sind durch die Richtlinien 2001/18/EG und 2009/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie deren nationale Inkraftsetzung in den jeweiligen Mitgliedsländern reguliert. Aufgrund dieser Gesetzgebung ist Merck dazu verpflichtet, bestimmte Informationen über Sie und die Einrichtung einzuholen, in der diese GMO gehandhabt werden. Der Grund hierfür ist, dass Einrichtungen mit Sitz in der Europäischen Union, in denen diese GMO gehandhabt werden, eine Lizenzierung benötigen. Bei der Beauftragung eines GMO-Produkts fordert der Kundenservice eine ausgefüllte Endbenutzer-Erklärung an, bevor der Auftrag verarbeitet wird. Ausführlichere Informationen finden Sie in der für das jeweilige Land geltenden Endbenutzer-Erklärung.

  • Erstellung und Pflege regulatorischer technischer Dateien für die Registrierung und Einreichungen
  • Vigilanz und Berichterstattung im Bereich Medizinprodukte
  • Unterstützung bei behördlichen Inspektionen
  • Wir haben einen NRTL-Partner, um sicherzustellen, dass unsere Produkte für Nordamerika ordnungsgemäß zertifiziert sind
  • Wir haben einen CBTL-Partner, um sicherzustellen, dass unsere Produkte für den globalen Vertrieb ordnungsgemäß zertifiziert sind
  • In unseren Teams arbeiten Experten für elektromechanische Sicherheit, elektromagnetische Kompatibilität, Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Elektro- und Elektronik-Altgeräte, Datenschutz und drahtlose Funktechnologie, die dabei helfen, zu prüfen, ob alle Produkte den jeweiligen Bestimmungen entsprechen
  • Wir arbeiten an der Erstellung von Konformitätserklärungen und Zertifizierungsstellen-Zertifikaten für alle EEE-Produkte auf unserer Website
  • Wir haben strikte Vorgaben unserer Lieferanten, alle technischen Dateien in Zusammenhang mit EEE-Produkten zu erstellen und auf dem aktuellen Stand zu halten
  • Aktuell läuft eine Initiative, in deren Rahmen mehr Wireless-Produkte in unser breitgefächertes Angebot an Elektrogeräten aufgenommen werden sollen
  • Eine neue Initiative zur Kombination von Software-Produkten mit Hardware-Produkten aus unserer Produkt-Suite, leicht zugänglich und einsetzbar
  • Entwicklung und Implementierung standardisierter regionaler Prozesse und Praktiken
  • Nachverfolgung und Pflege regionaler Zulassungsanträge, Lizenzen, Registrierungen
  • Bereitstellung von Empfehlungen und Beratung auf regionaler Ebene für Tochtergesellschaften
  • Bindeglied zwischen Tochtergesellschaften und globalen Aufsichtsbehörden
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