Geschäftsbedingungen für den Zugang zu EMPROVE® Dossiers
- Der VERKÄUFER stellt nur den jeweiligen Zugang zu EMPROVE® Dossiers oder der EMPROVE® Suite gemäß diesen Geschäftsbedingungen und allein für die regulatorische Nutzung zur Verfügung. Die Dossiers sind nicht für die regulatorische Einreichung als pharmazeutischer Wirkstoff geeignet.
- Die GESELLSCHAFT ist berechtigt, die bestellten Dossiers an jegliche ihrer verbundenen Unternehmen weiterzuleiten, d. h. für diese Zwecke an jegliches Unternehmen oder jegliche sonstige Geschäftseinheit, das/die die GESELLSCHAFT beherrscht, von ihr beherrscht wird oder mit ihr unter gemeinsamer Beherrschung steht, und zwar im Rahmen des direkten oder indirekten Eigentums von über fünfzig Prozent (50 %) der stimmberechtigten Anteile an der GESELLSCHAFT bzw. an dem Unternehmen oder der sonstigen Einheit („verbundene Unternehmen“). Die Weiterleitung der Dossiers und Abtretungen an andere Parteien (Behörden im Rahmen von regulatorischen Verfahren nicht eingeschlossen) sind untersagt.
Falls die GESELLSCHAFT plant, Informationen an eines ihrer verbundenen Unternehmen weiterzuleiten, hat sie zunächst dafür zu sorgen, dass das verbundene Unternehmen den selben Bedingungen unterliegt, die die GESELLSCHAFT im Rahmen dieses Dokuments akzeptiert.
- Die GESELLSCHAFT hat alle in EMPROVE® Dossiers enthaltenen Informationen, die ihr gegenüber von dem VERKÄUFER oder im Namen des VERKÄUFERS offengelegt werden, über einen Zeitraum von zehn (10) Jahren nach Erhalt vertraulich zu behandeln. Auf diese Beschränkung kann nur im Rahmen einer schriftlichen Einwilligung des VERKÄUFERS verzichtet werden. Diese Einwilligung wird bei Vorliegen eines guten Grundes nicht verweigert.
- Der VERKÄUFER ist nicht verpflichtet, gegenüber der GESELLSCHAFT weitere Informationen offenzulegen oder der GESELLSCHAFT eine Lizenz oder ein sonstiges Recht zur Verfügung zu stellen. Die GESELLSCHAFT ist nicht berechtigt, ein Recht im Rahmen dieses Dokuments ohne die vorherige schriftliche Einwilligung des VERKÄUFERS abzutreten.
- Die GESELLSCHAFT versteht, dass der VERKÄUFER alle wirtschaftlich angemessenen Anstrengungen hinsichtlich der Genauigkeit, Vollständigkeit oder Angemessenheit der in dem EMPROVE® Dossier enthaltenen Informationen unternehmen wird, doch dass der VERKÄUFER keine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung oder Gewährleistung hinsichtlich der Genauigkeit, Vollständigkeit oder Angemessenheit des EMPROVE® Dossiers leistet, und dass weder der VERKÄUFER noch einer seiner Mitarbeitenden, Führungskräfte oder Berater gegenüber der GESELLSCHAFT aufgrund des Umstands haftet, dass die GESELLSCHAFT das EMPROVE® Dossier besitzt oder nutzt. In Fällen, in denen der VERKÄUFER grob fahrlässig oder vorsätzlich einen Schaden verursacht, findet diese Haftungsbeschränkung keine Anwendung.
- Die Bestellung der GESELLSCHAFT, jegliche Vereinbarung auf Grundlage dieser Bestellung sowie jegliche Streitigkeit, die sich aus dieser Bestellung ergibt, unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, ungeachtet der Grundsätze des deutschen Kollisionsrechts. Beide Parteien verstehen und vereinbaren hiermit, dass sie die ausschließliche Gerichtsbarkeit bei den zuständigen Gerichten von Frankfurt am Main, Deutschland, anerkennen.
- Eine Bestellung ist für den VERKÄUFER erst verbindlich, nachdem die GESELLSCHAFT die Bestimmungen dieses Dokuments akzeptiert hat und der VERKÄUFER beschließt, der GESELLSCHAFT das jeweilige EMPROVE® Dossier zur Verfügung zu stellen; in diesem Rahmen werden keine weiteren Aussagen oder Verpflichtungen gegenüber der GESELLSCHAFT abgegeben.
- Der VERKÄUFER wird der jeweiligen GESELLSCHAFT das bestellte EMPROVE® Dossier nach eigenem Ermessen als PDF-Datei zur Verfügung stellen. Die Datei wird auf der Website des VERKÄUFERS zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung nimmt in der Regel rund zehn (10) Arbeitstage nach Eingang der Bestellung in Anspruch. Der VERKÄUFER behält sich das Recht vor, den Kunden über weitere Verzögerungen zu informieren. Der Preis wird vom VERKÄUFER in Rechnung gestellt; die Zahlung durch die GESELLSCHAFT wird innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum geschuldet.
- Das vom Kunden unterzeichnete Bestellformular kann per Fax oder elektronischer Übertragung (PDF) bereitgestellt werden, wobei die Fax- bzw. elektronischen (PDF-)Versionen der ausgefertigten Dokumente ebenso bindend wie Originale sind.
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